FAQ

FAQ – Häufige Fragen zur Wohnungsauflösung in Berlin

Muss ich bei der Wohnungsauflösung anwesend sein?

Nein. Die Auflösung kann auch ohne Ihre Anwesenheit erfolgen. Die Schlüsselübergabe regeln wir flexibel nach Absprache.

Wie kurzfristig kann ich einen Termin vereinbaren?

Sehr kurzfristig. In vielen Fällen sind wir innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen. Sprechen Sie uns einfach an.

Was passiert mit noch nutzbaren Möbeln und Gegenständen?

Wertvolle oder gut erhaltene Gegenstände werden von uns fair bewertet und der Erlös mit den Kosten verrechnet. So profitieren Sie doppelt.

Kann die Wohnungsauflösung steuerlich abgesetzt werden?

Ja. Private Haushalte können eine Wohnungsauflösung als haushaltsnahe Dienstleistung beim Finanzamt geltend machen. Gewerbetreibende können die Kosten grundsätzlich steuerlich absetzen. Für Details empfehlen wir die Rücksprache mit einem Steuerberater.

Übernehmen Sie auch Sondermüll und Elektroschrott?

Ja. Farben, Lacke, Elektrogeräte und andere Schadstoffe werden von uns fachgerecht und gesetzeskonform entsorgt.

Was kostet die Besichtigung?

Die Besichtigung vor Ort ist für Sie vollständig kostenlos und unverbindlich.

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